Schulgeld

Sehr geehrte Eltern, hiermit geben wir Ihnen die Bestimmungen zum Schulgeld bekannt:

Mit der Anmeldung des Schülers / der Schülerin verpflichten sich die Eltern bzw. die Unterhaltspflichtigen laut Rahmenschulordnung in der jeweils gültigen Fassung, bis zum 10. eines jeden Kalendermonats den festgesetzten monatlichen Teilbetrag des Schulgeldes für das laufende Schuljahr zu zahlen. Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag für den Zeitraum vom 01.08. eines Kalenderjahres bis zum 31.07. des folgenden Kalenderjahres, der unabhängig vom ersten Unterrichtstag des Schuljahres und vom Tag der Aushändigung des Zeugnisses für diesen Zeitraum zu entrichten ist. Die Höhe des Schulgeldes wird nach Anhörung des Bistumsschulbeirates durch den Schulträger festgelegt. In begründeten Fällen kann auf Antrag Ermäßigung oder Erlass des Schulgeldes nach den Richtlinien des Schulträgers gewährt werden. Bitte wenden Sie sichvertrauensvoll an das Sekretariat Ihrer Schule.

Ein entsprechender Antrag muss bis zum 15. Juni eines jeden Kalenderjahres für das darauf folgende Schuljahr gestellt werden. Veränderungen der Einkommenssituation, die eine Ermäßigung begründen könnten, werden im Monat der Einreichung nur dann wirksam, wenn sie bis zum 10. des Monats eingegangen sind.

Schulgeldzahlungen sind zu entrichten:

  1. bei Aufnahme während des Schuljahres: ab 1. des Einschulungsmonats,
  2. bei Kündigung des Schulvertrages: bis zum 31.01. bzw. bis zum 31.07. (s. RSO),
  3. nach Ablauf der regulären Schulzeit: bis zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres,
  4. bei Übergang auf eine weiterführende Katholische Schule: auch während der Ferien.

Die Zahlung des Schulgeldes erfolgt im Abbuchungsverfahren. Dafür erteilen die Zahlungspflichtigen dem Schulträger eine Einzugsermächtigung. Sollte dies in begründeten Einzelfällen nicht möglich sein, wird eine Verwaltungspauschale von mtl. € 2,50 erhoben.

Monatliche Schulgeldsätze:

1. Grundschulen 85,00 €
2. Förderzentren 85,00 €
3. Allgemeinbildende Schulen Sek I/II 85,00 €
4. Berufsfachschule für Altenpflege 85,00 €
5. Andere berufsbildende Schulen 80,00 €

 

Weiterführende Regelungen:

Für das 2. und 3. Kind an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums wird auf Antrag das Schulgeld auf 45,-€ reduziert, für das 4. Kind und die folgenden Kinder an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums entfällt das Schulgeld. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.

Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung  oder -befreiung ausgesprochen werden.

Die Grundsätze für Schulgeldermäßigungen und Schulgeldbefreiungen gelten wie bisher.
Ein Schulgeldrückstand kann zur Auflösung des Schulvertrages führen.
Der Schulträger ist berechtigt, eingehende Schulgeldzahlungen gemäß § 366 (2) und § 367 Cl) BGB mit den Forderungen zu verrechnen.